Personalisierte Firmengeschenke: Was sagt das Gesetz?
Firmengeschenke und Werbeartikel: Was Sie wissen müssen!
Es gibt nichts Besseres als personalisierte Objekte in den Farben Ihres Unternehmens, um zu jeder Gelegenheit gute Beziehungen zu Ihren Kunden, Mitarbeitern oder Geschäftspartnern zu pflegen. Das personalisierte Firmengeschenk und der Werbeartikel ist ein hervorragender Werbehebel für Unternehmen, die ihr Geschäft ausbauen und gleichzeitig ihrer Zielgruppe eine Freude machen möchten. Die Erstellung von Firmengeschenken hat ihren Preis. Auch wenn sie sehr effektiv sind, stellen personalisierte Geschenke für Unternehmen Ausgaben dar. Diese Ausgaben unterliegen Regeln, die es wichtig ist zu kennen, um keine Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen. Hier erfahren Sie alles über die steuerlichen Formalitäten — Mehrwertsteuer, Steuerregelung, abzugsfähiger Betrag, Erklärungspflicht, Höchstgrenzen!
Die steuerliche Behandlung von Kundengeschenken im Überblick
Der Kauf von Geschenken für Kunden oder Mitarbeiter eines Unternehmens ist gesetzlich geregelt. Es ist wichtig zu wissen, dass je nach Betrag und Art des Firmengeschenks unterschiedliche Regeln gelten. Erklärungspflicht, Besteuerung, Steuerabzug — entdecken Sie alle Feinheiten rund um das Firmengeschenk. Personalisierten Geschenken an Mitarbeiter oder Kunden zu machen ist eine durch das Gesetz und die Steuerbehörde geregelte Geschäftspraxis. Personaliz erklärt Ihnen alles!
Ist ein Vorsteuerabzug bei Firmengeschenken möglich?
Alle Unternehmen, die Firmengeschenke machen möchten, haben die Möglichkeit, die Mehrwertsteuer zurückzufordern, wenn der Einkaufspreis pro Empfänger und Jahr 69 € inkl. MwSt. nicht übersteigt. Über diesen Betrag hinaus entfällt der Vorsteuerabzug. Diese Obergrenze erlaubt es dennoch, Ihren Kunden wie auch Ihren Mitarbeitern qualitativ hochwertige Objekte zu schenken.
Sind Firmengeschenke als steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben anerkannt?
Wenn Ihre Firmengeschenke im Interesse des Unternehmens überreicht werden und ihr Einkaufspreis angemessen bleibt, sind sie vom Körperschaftsteuergewinn Ihres Unternehmens abzugsfähig. Es empfiehlt sich daher, auf hochwertige, günstig personalisierbare Produkte zu setzen, damit sie als abzugsfähige Betriebsausgaben anerkannt werden.
Muss ich die von meinem Unternehmen gemachten Geschenke deklarieren?
Jedes Firmengeschenk, dessen Wert 3.000 € übersteigt, muss in der Liste der allgemeinen Aufwendungen aufgeführt werden. Das Formular Nr. 2067 ist von Gesellschaften auszufüllen, während das Formular Nr. 2031 von Einzelunternehmen einzureichen ist. Personalisierte Objekte zur Unternehmensförderung, deren Einzelpreis 69 € inkl. MwSt. nicht übersteigt, erfordern keine Erklärung.
Wie werden Firmengeschenke steuerrechtlich behandelt?
Wenn Sie Ihren Kunden oder Mitarbeitern anlässlich der Jahresendfeiertage, eines Geburtstags oder einer Hochzeit Geschenke von geringem Wert machen möchten, sind diese nicht steuerpflichtig. Tatsächlich sind Geschenke von Gesellschaften oder Betriebsräten, die keinen Bezug zur beruflichen Tätigkeit haben und deren Wert weniger als 5 % der monatlichen Sozialversicherungshöchstgrenze pro Ereignis und Jahr beträgt, nicht steuerpflichtig.
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